HE-Veranstaltungstechnik tritt nicht als Veranstalter auf.
Alle erforderlichen Genehmigungen die zur Durchführung der Veranstaltung benötigt werden
sind vom Veranstalter zu besorgen.
GEMA/GVL trägt der Veranstalter.
Bereitstellung ausreichender Stromversorgung je nach gebuchten Paket
Anfahrt zum Veranstaltungsort muss gegeben sein
Ausfall der Veranstaltung, entfällt die Veranstaltung durch Absage des
Veranstalters oder aus einem anderen, vom Veranstalter verursachten oder in
seiner Risikosphäre liegendem Grund, zahlt der Veranstalter 25% des im Auftrag
vereinbarten Preis an HE-Veranstaltungstechnik. Im Falle höherer
Gewalt, wie z.B. Wetter, entfällt die Ausfallentschädigung bei Absage der
Veranstaltung am Veranstaltungstag.
Schadensersatzansprüche in Verbindung mit der Veranstaltung gegenüber
HE-Veranstaltungstechnik sind nicht möglich.
Der vereinbarte Rechnungsbetrag ist spätestens 10 Tage nach Rechnungsstellung zu überweisen