HE-Veranstaltungstechnik

allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. HE-Veranstaltungstechnik tritt nicht als Veranstalter auf.

  2. Alle erforderlichen Genehmigungen die zur Durchführung der Veranstaltung benötigt werden sind vom Veranstalter zu besorgen.

  3. GEMA/GVL trägt der Veranstalter.

  4. Bereitstellung ausreichender Stromversorgung je nach gebuchten Paket

  5. Anfahrt zum Veranstaltungsort muss gegeben sein

  6. Ausfall der Veranstaltung, entfällt die Veranstaltung durch Absage des Veranstalters oder aus einem anderen, vom Veranstalter verursachten oder in seiner Risikosphäre liegendem Grund, zahlt der Veranstalter 25% des im Auftrag vereinbarten Preis an HE-Veranstaltungstechnik. Im Falle höherer Gewalt, wie z.B. Wetter, entfällt die Ausfallentschädigung bei Absage der Veranstaltung am Veranstaltungstag.

  7. Schadensersatzansprüche in Verbindung mit der Veranstaltung gegenüber HE-Veranstaltungstechnik sind nicht möglich.

  8. Der vereinbarte Rechnungsbetrag ist spätestens 10 Tage nach Rechnungsstellung zu überweisen



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Copyright © by Andrea Juritsch und HP Esterle    Aktualisiert am 12.06.2022     nach oben
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